Am 5. August 1833 wurde das Armen- und Krankenhaus zu Hohndorf offiziell durch das Justizamt Lichtenstein belehnt. Das Haus war auf Gemeindeboden errichtet worden, etwa 100 Schritte von der Dorfstraße entfernt, nahe dem Mühlgraben der Uhligschen Mühle. Es diente als Fürsorgeeinrichtung für ältere oder hilfsbedürftige Hohndorfer Bürger.
In einer förmlichen Amtshandlung baten Gemeindevertreter – darunter der Richter Johann Gottlieb Abendroth sowie Gerichtsschöppen und Vorsteher - um die Belehnung des Hauses. Die Herrschaft Lichtenstein gewährte diese, verbunden mit einer dauerhaften Befreiung von Abgaben, solange das Gebäude als Armen- und Krankenhaus genutzt wurde. Die Urkunde legte jedoch fest, dass im Falle einer anderen Nutzung Lehngeld und herrschaftliche Abgaben fällig würden.
Die rechtlich bindende Urkunde wurde unterzeichnet und in das Amtshandelsbuch eingetragen. Zum Lehnträger wurde der Gerichtsschöppe Georgi bestimmt. Diese Belehnung steht beispielhaft für die enge Verbindung zwischen Ortsherrschaft und Gemeindeleben im 19. Jahrhundert.
Bis November 1878 übte die Herrschaft Lichtenstein in Hohndorf noch die volle Gerichtshoheit aus. Erst durch einen sogenannten Rezess wurde das Justizwesen dem sächsischen Staat übergeben. Von da an waren königlich-sächsische Amtsgerichte für Rechtsprechung und Verwaltung zuständig.
Diese Veränderung markierte einen bedeutenden Schritt in der staatlichen Zentralisierung und den Rückzug der Feudalherren aus der lokalen Verwaltung. Die zuvor ausgestellte Urkunde über das Armen- und Krankenhaus, gebunden mit den rot-weißen schönburgischen Farben, verweist noch auf diese Phase der Ortsgeschichte.
Mit dem Sächsischen Wohlfahrtspflegegesetz, das am 25. März 1925 in Kraft trat, begann eine neue Phase der sozialen Arbeit in Hohndorf. Die staatlichen Vorgaben führten zu einer erheblichen Ausweitung der öffentlichen Fürsorge.
Infolgedessen wurde in Hohndorf eine eigene Wohlfahrtsstelle eingerichtet, die die Aufgaben der Armenpflege modernisierte und institutionalisierte. Das frühere Armenhaus wurde damit zum Vorläufer eines umfassenderen sozialen Hilfesystems in der Gemeinde.